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Was tut sich in Berndorf?

Unsere Gemeinderätinnen Johanna Haigl und Birgit Müller mit dem Bürgermeister Jürgen Schrönkhammer
Unsere Arbeit im Gemeinderat
Als unabhängige Fraktion vertreten wir die Interessen der Bürgerinnen und Bürger – sachlich, unparteiisch und frei von Parteizwängen.
Wir setzen auf Zusammenarbeit mit allen Fraktionen, weil gute Lösungen nur gemeinsam entstehen. Unsere Ideen und Vorstellungen können wir in den Ausschüssen für Finanzen und Bauwesen direkt einbringen.
Transparenz, Dialog und der Blick aufs Gemeinwohl stehen für uns im Mittelpunkt. Wir hören zu, bringen Ideen ein und handeln – für eine lebenswerte Gemeinde für alle.
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Gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen in politische Strukturen schwindet, wollen wir ein Zeichen setzen: für eine nahbare, nachvollziehbare und bürgernahe Kommunalpolitik.
Wir laden alle ein, sich einzubringen – denn Demokratie lebt vom Mitmachen. Wir sind stets offen für Ihre Sorgen und Ideen, bitte kontaktieren Sie uns.
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GR Johanna Haigl, johanna.haigl@berndorf.gv.at
GR Mag. Birgit Müller, birgit.mueller@berndorf.gv.at
Erste Gemeinderatssitzung vom 26.03.2025​
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Unser Bericht aus dem Gemeinderat:
u.a. Gemeindefinanzen, neue Bausperre, Radgenusstag, Fällung von 12 Bäumen auf dem Margaretenplatz,...
Wir stimmten gegen den Tagesordnungspunkt 14: die Arge Raumplanung verrechntete der Gemeinde nachträglich Mehrkosten von € 6.052,20. Herr DI, Mag. Karner (von der ARGE RaumRegionMensch) konnte keine Kostenaufstellung hinsichtlich dieser Mehrkosten liefern. Aufgrund unserer finanziellen Situation und keinerlei rechtlicher Grundlage konnten wir diesem Punkt nicht zustimmen. Unsere Überlegungen diskutierten wir in der Sitzung und gaben eine schriftliche Stellungnahme ab, mit der Bitte, diese dem Protokoll anzuhängen.
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Beim Tagesordnungspunkt 19 handelt es sich um eine Beschlussfassung für die Nutzung der Säulenhalle von Volksschuldirektorin Zangl anlässlich ihrer Pensionierung. Die Kostenschätzung für diese 16-tägige Anmietung, bei der auch Kunstwerke der Kinder gezeigt werden liegt bei € 4.800,-.
Aufgrund der Formulierung dieses Beschlusses und der Schaffung eines Präzenzfalles enthielten wir uns bei der Abstimmung.
