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WANKENWIESE

© Christian Handl

Die Wankenwiese ist eine ortsprägende Wiese im Zentrum von St. Veit. Das 5,6 ha große, zum Teil als Ackerfläche verwendete, grüne Herzstück mitten im Ort ist nicht nur landschaftsprägend sondern auch Heimat von vielen Vögeln und dem unter Naturschutz stehenden Hirschkäfer, sondern auch Naherholungsgebiet für Familien.

Um die Lebensqualität der St. Veiter hat sich bisher niemand bemüht. Nicht einmal der aus diesem Stadtteil Berndorfs stammende Bürgermeister legt großen Wert auf verbessernde Maßnahmen.

Im Gegenteil, um das selbst auferlegte Ziel, die Einwohnerzahl Berndorfs schnellstmöglich auf 10 000 Einwohner zu erhöhen, zu erreichen, hat der Bürgermeister St. Veit auserwählt. Nach dem Motto:  Am schnellsten Weg vom Dorf zur Siedlung.

St. Veit besitzt einen dörflichen Charakter, geprägt von engen Gassen und verwinkelten Straßen, die am Hauptplatz vor der Schule zusammenführen.

 

Am 29.09.2020 fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss die Umwidmung der Wankenwiese voranzutreiben und stimmte der Versiegelung dieser Grünfläche durch eine Verbauung von 99 Reihenhäusern zu (siehe Referatbogen).

Wankenwiese Sphäre von © Christian Handl

PROBLEM - VERKEHR

 

Bei Vollverbauung der Wankenwiese ist von zusätzlichen 800 PKW-Fahrten pro Tag auszugehen.

Das Zentrum von St. Veit ist bereits jetzt verkehrstechnisch überlastet. Zitat des Verkehrsplaners DI Kniha (siehe Mobilität Teil 2, Seite 9/10) zur Verkehrssituation in St. Veit durch zusätzliche Verkehrsbelastung:

„Die Abwicklung (von zusätzlichem Verkehr sic.) über die Untere Ödlitzerstraße (Landesstraße Nr. 4019) ist aus verkehrstechnischer Sicht nicht unproblematisch, da die Straßenraumsituation der Unteren Ödlitzer Straße im Ortszentrum von St. Veit für größere Verkehrsmengen nicht geeignet ist.“ ….

„Dies (eine Bebauung der Wankenwiese sic.) stellt für das Ortszentrum von St. Veit eine wesentliche Beeinträchtigung im Hinblick auf die Verkehrsabläufe in den teilweise engen Straßenräumen dar.“

Die verkehrstechnischen Probleme sind demnach bekannt, aber unsere Bürgervertreter nehmen die daraus resultierenden Gefahren für die Bevölkerung in Kauf.

 

Dieser Grundsatzbeschluss beruht einzig auf Wunsch eines Bauträgers. Das ist lt. ROG NÖ (Raumordnungsgesetz) nicht zulässig! zum ROG NÖ

 

Eine Änderung der Flächenwidmung sowie eine Änderung des Bebauungsplanes ist in Bezug auf die Wankenwiese aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt:

 

  • Es gibt keinen Bedarf durch die Bevölkerungsentwicklung (siehe Statistik Austria).

  • Die Wankenwiese ist als wertvolles Ackerland (BEAT-Studie 2018) ausgewiesen und vor allem in derzeitigen Krisenzeiten von besonderer Bedeutung.

  • Die Wankenwiese gehört zum historischen Ortsbild von St. Veit, auf das laut Entwicklungskonzept Rücksicht genommen werden soll.

  • Sie ist Teil des Biosphärenparks Wienerwald und aus naturschutzrelevanten Gründen als Habitat des geschützten Hirschkäfers und als Nahrungsquelle für Vögel bedeutend.

  • Der zurzeit noch hohe Grundwasserstand wird unwiderruflich zerstört.

  • Nötige Infrastruktur ist in „fußläufiger Entfernung“ nicht vorhanden. Es gibt im Ortsteil weder Nahversorger noch Bank- oder Postfiliale.

  • Mit über 800 Fahrten pro 24 Stunden zusätzlich ist von einer enormen Verkehrsbelastung auszugehen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen und vor allem zu einem neuen Gefährdungshotspot für Volksschüler im Zentrum von St. Veit führen wird.

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