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Örtliches Entwicklungskonzept

© Christian Handl

oder kurz..... OEK

Die Gemeinde Berndorf informierte im Frühjahr mittels Aussendung, dass man sich hinsichtlich künftiger Stadtentwicklung Gedanken gemacht hat. Ein neues ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT (in öffentlichen Auflage von 10.05.2022 bis 21.06.2022) offenbarte den Bürger:innen einen Einblick, wie sich der Bürgermeister und seine Regierung die Zukunft von Berndorf vorstellen.

 

Eine aktive Bürgerbeteiligung war im Vorfeld nicht geplant und ist auch im Nachhinein keinesfalls erwünscht. Sogenannte "Stadtspaziergänge", die auf Facebookseiten angekündigt wurden, sind in unseren Augen keine EINLADUNG zu einer Mitarbeit.

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Wünsche der Bevölkerung bleiben unberührt.

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Wünsche einzelner Politiker und einzelner Investoren scheinen jedoch erfolgreich erfüllt zu werden. Das Ergebnis dieser Zusammenfassung wurde in 4 Ordnern mit den dazugehörigen Plänen aufgelegt. Die Möglichkeit Unterlagen zu kopieren oder eine digitale Einsichtnahme auf der Homepage gab es nicht. Vollzeitbeschäftigte Berndorfer:innen hatten keine Möglichkeit sich zu informieren.

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Wir haben jede Seite fotografiert und ermöglichen Ihnen einen Einblick in diese Dokumente.

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Unzulänglichkeiten, Widersprüche, falsche Beurteilungen,...
 

Konsequenzen

Dieses OEK steckt voller Unzulänglichkeiten, Widersprüchen, falsche Beurteilungen und unwissenschaftlichen Angaben. Warum? Damit sämtliches Grünland innerhalb der Siedlungsgrenzen künftig als Siedlungsgebiet ausgewiesen werden kann.

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Die Konsequenzen einer forcierten Einwohnerzahlerhöhung auf 10.000 und der Verbauung des restlichen Gründlandes in Berndorf, erfahren Sie hier:

 

 

 

Neben diesen aufgedeckten Mängeln mussten wir auch das Fehlen von erforderlichen Untersuchungen feststellen:

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  • Keine Unterlagen zur strategischen Umweltprüfung

  • Keine Leerstandserhebung

  • Keine dokumentierte Bedarfserhebung

  • Keine professionelle Grundlagenforschung (Fakten nur aus Internetrecherchen)

  • Keine Berücksichtigung der Gefahren durch Hangwasser

  • Keine Berücksichtigung bestehender Wasserrechte für Brunnen am Kremesberg und Teiche in St. Veit

Konsequenzen
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