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Örtliches Entwicklungskonzept

© Christian Handl

oder kurz..... OEK

Die Gemeinde Berndorf informierte im Frühjahr mittels Aussendung, dass man sich hinsichtlich künftiger Stadtentwicklung Gedanken gemacht hat. Ein neues ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT (in öffentlichen Auflage von 10.05.2022 bis 21.06.2022) offenbarte den Bürger:innen einen Einblick, wie sich der Bürgermeister und seine Regierung die Zukunft von Berndorf vorstellen.

 

Eine aktive Bürgerbeteiligung war im Vorfeld nicht geplant und ist auch im Nachhinein keinesfalls erwünscht. Sogenannte "Stadtspaziergänge", die auf Facebookseiten angekündigt wurden, sind in unseren Augen keine EINLADUNG zu einer Mitarbeit.

Wünsche der Bevölkerung bleiben unberührt.

Wünsche einzelner Politiker und einzelner Investoren scheinen jedoch sehr wohl zusammengetragen worden zu sein. Das Ergebnis dieser Zusammenfassung wurde in 4 Ordnern in einem Raum mit den dazugehörigen Plänen ausgestellt. Die Möglichkeit Unterlagen zu kopieren oder eine digitale Einsichtnahme auf der Homepage gab es nicht. Vollzeitbeschäftigte Berndorfer:innen hatten keine Möglichkeit sich zu informieren.

Wir haben jede Seite fotographiert und ermöglichen euch einen Einblick in diese Dokumente.

Unzulänglichkeiten, Widersprüche, falsche Beurteilungen,...
 

Konsequenzen

Dieses OEK steckt voller Unzulänglichkeiten, Widersprüchen, falsche Beurteilungen und unwissenschaftlicher Angaben. Sämtliches Grünland innerhalb der Siedlungsgrenzen soll künftig als Siedlungsgebiet ausgewiesen werden.

Die Konsequenzen einer forcierten Einwohnerzahlerhöhung auf 10.000 und die Verbauung des restlichen Gründlandes in Berndorf, erfahren Sie hier:

Konsequenzen

Neben diesen aufgedeckten Mängeln mussten wir auch das fehlen von Unterlagen zu notwendigen Untersuchungen feststellen:

  • Unterlagen zur strageischen Umweltprüfung

  • Leerstandserhebung nicht durchgeführt

  • Keine dokumentierte Bedarfserhebung

  • Fehlende Grundlagenforschung (Fakten nur aus Internetrecherchen)

  • Hangwasser wurde nicht untersucht

  • Bestehende Wasserrechte für Brunnen am Kremesberg und Teich in St.Veit nicht erwähnt

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